Egal, aus welchem Grund man sich für eine Abtretung der Lebensversicherung entschließt, sind immer einige Formalitäten notwendig. Ein Grund dafür kann zum Beispiel sein, dass die Lebensversicherung als Sicherstellung für einen Kredit verwendet wird. Man sollte dann allerdings darauf achten, dass dies eher eine kurzfristige Lösung ist. Lebensversicherungen können nicht nur an Banken oder Kreditinstitute, sondern auch an Privatpersonen abgetreten werden. Die Abtretung Lebensversicherung setzt voraus, dass diese dem Versicherer angezeigt werden. Eine so genannte Stille Abtretung ist in diesem Fall nicht möglich. Teilt man dem Versicherer sein Vorhaben nicht schriftlich mit, ist die Abtretung unwirksam.
Tritt man einen Lebensversicherungsvertrag ab, so überträgt der Versicherungsnehmer sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag an einen Dritten. Die Pflicht zur Zahlung der Beiträge bleibt beim Versicherungsnehmer.
Ein Formular „Abtretung Lebensversicherung“ kann man aus dem Internet ausdrucken. Stimmt die Versicherungsgesellschaft der Abtretung zu, wird dies auf der Abtretungserklärung notiert. Anschließend sind noch die Unterschriften vom alten und vom neuen Versicherungsnehmer notwendig. Mit ihrer Unterschrift erklären sich die Parteien dazu bereit, über die möglichen steuerlichen Auswirkung der Lebensversicherungsabtretung informiert zu sein.
Die Abtretung der Lebensversicherung stellt zwar für den bisherigen Versicherungsnehmer eine Sicherstellung dar, allerdings muss er sich darüber im Klaren sein, dass er, wenn ein Versicherungsfall eintritt, keinen Anspruch auf Leistungen aus der Lebensversicherung hat.
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